Pressemitteilung

An

Presserat Schleswig-Holstein
Gewerkschaft ver.di Nord – Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union

An die Medien

Mit der Bitte um Veröffentlichung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

von dem Kampagnenbündnis „Aufstehen gegen Rassismus Schleswig-Holstein“ haben Sie den Offenen Brief an die Mitglieder des Landeswahlausschuss Schleswig-Holstein erhalten.

Dieser wurde mit der Bitte um Weiterleitung ebenfalls an das Büro des Wahlleiters im Landeshaus Schleswig-Holstein geschickt.

Wir forderten dazu auf, gegen die Wahlteilnahme von AfD, NPD und dieBasis zur Bundestagswahl 2021 zu stimmen.

Im Landeswahlausschuss gab es jeweils zwei Stimmen gegen AfD und NPD durch die Ausschussmitglieder von DIE LINKE und Die Grünen. Wir begrüßen die Stimmen gegen diese  Parteien.

Das Bündnis stellt fest, dass es nicht nur notwendig, sondern auch legitim ist, gegen die Aufstellung der AfD und der NPD zu stimmen. Rassistische Hetze darf nicht länger als „Meinungsfreiheit“ verharmlost werden.

Unverständlich ist uns jedoch, weshalb das Büro des Landeswahlausschuss unserer Bitte nach Weiterleitung des Offenen Briefes an die Mitglieder des Ausschuss nicht entsprochen hat. Öffentlich gemacht wurde auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein der Termin und Ort der Sitzung, ebenso wurde die Liste der Parteien veröffentlicht, die Namen der Ausschussmitglieder jedoch werden nicht bekanntgegeben. Dies ist ohne Zweifel ein richtiges Verfahren. Dennoch sollte  Post an diese weitergeleitet werden.

In dem Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn Süd wollte das Bündnis von VVN-BdA und Aufstehen gegen Rassismus ebenfalls an der Sitzung des Kreiswahlausschuss teilnehmen. Der Termin der Sitzung dieses Gremiums wurde dort unter Verschluss gehalten, wie uns berichtet wird:

„Alle Anfragen beim Leiter bzw. der Leiterin des Kreiswahlausschusses und beim Pressesprecher des Landkreises blieben unbeantwortet. Eigene Recherchen und Befragungen von Politiker:innen und Journalist:innen blieben ergebnislos. Die Sitzungen des Kreiswahlausschusses sind öffentlich und daher im

Vorwege bekannt zu machen. Im Jahr 2021 allerdings Fehlanzeige!“

Der „Runde Tisch gegen Rassismus und Faschismus – Kiel“ hatte an den Kreiswahlausschuss ebenfalls einen Offenen Brief geschickt mit der Bitte, diesen an die Mitglieder des Ausschusses weiterzuleiten.

Aus dem Büro des Kieler Rathaus‘ wurde geantwortet:

„Ihren offenen Brief werde ich nicht an die Mitglieder des Kreiswahlausschusses weiterleiten. Zum einen sind wir im Wahlbüro zu strikter Neutralität verpflichtet, zum anderen beschränkt sich auch die Tätigkeit der Mitglieder der Wahlausschüsse wie auch aller übrigen Wahlorgane nach Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung auf die Prüfung von Wahlvorschlägen in formeller Hinsicht. Die Prüfung nach verfassungsrechtlichen oder gar politischen Kriterien obliegt nicht diesem Wahlorgan. Darauf werden die Mitglieder in der Sitzung auch explizit hingewiesen.“

Den Teilnehmer*innen am Runden Tisch gegen Rassismus und Faschismus – Kiel und Aufstehen gegen Rassismus Schleswig-Holstein ist dieser, vom Wahlleiterbüro beschriebene, Tatbestand bewusst. Dennoch setzen wir auf die Eigenverantwortung und das formale wie auch politische Handeln der Ausschussmitglieder.

Der Runde Tisch gegen Rassismus und Faschismus – Kiel hat den Oberbürgermeister, den zuständigen Dezernenten und den Amtsleiter nach Erhalt des Schreibens am Donnerstag, 29.7.2021 gefragt, weshalb Post an Ausschussmitglieder in der LH Kiel nicht weitergeleitet wird.

Eine Antwort der Verantwortlichen der LH Kiel ist bis heute nicht eingetroffen.

In Kiel sieht „Aufstehen gegen Rassismus Schleswig-Holstein“, gemeinsam mit „Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus – Kiel“ außerdem die laut Gesetz vorgeschriebene Herstellung der Öffentlichkeit nicht gegeben. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses wurde weder auf der Internetseite der LH Kiel angekündigt, noch war sonst irgendwo, z.B. im Terminkalender der Stadt oder in den Bekanntmachungen, ein Hinweis auf Ort und Termin dieser Sitzung zu finden.

Im Bundeswahlgesetz § 10 Artikel (1) heißt es jedoch: Die Wahlausschüsse und Wahlvorstände verhandeln, beraten und entscheiden in öffentlicher Sitzung.

In der Bundeswahlordnung § 5 wird im Artikel 3 bestimmt: Zeit, Ort und Gegenstand der Verhandlungen sind öffentlich bekannt zu machen.

In Kiel musste telefonisch nachgefragt werden, um Zeit und Ort der Sitzung des Kreiswahlausschusses zu erfahren, in Herzogtum Lauenburg – Stormarn Süd gab es keine Reaktion auf Nachfragen.

Die Nichtweiterleitung von E-Mails in Kiel und im Landeswahlausschuss wird als Behindern von Meinungsäußerung gesehen. Die in Kiel und Herzogtum Lauenburg – Stormarn Süd nicht stattgefundene, obwohl gesetzlich vorgeschriebene, öffentliche Bekanntmachung der Wahlausschusssitzungen werten wir als einen Verstoß gegen die Bundeswahlordnung.

Die Nachfragen zur Klärung an Landrat Dr. Mager (Ratzeburg), Oberbürgermeister Kämpfer, Stadtrat Zierau und Amtsleiter Festersen (alle Kiel) sind bis heute unbeantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Jürgensen
Sprecherin

 

Aufstehen gegen Rassismus

Schleswig-Holstein

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